12. und 13. September 2026Klopeiner See, St. Kanzian

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Dichtes Starterfeld beim Schwimmstart im Klopeiner See

Info

Anti-Doping

Der Veranstalter lehnt Doping strikt ab. Mit der Anmeldung verpflichtest du dich auf die Bestimmungen auf dieser Seite.

Grundlage

Was gilt

Der Südkärntner Triathlon wird nach den Wettkampfbestimmungen des Österreichischen Triathlonverbandes ausgetragen. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten die folgenden Anti-Doping-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.

  1. Verpflichtung mit der Teilnahme

    Mit der Teilnahme verpflichtet sich der:die Sportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insbesondere Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung).

    Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer:in (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen teilnehmen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden.

    Nähere Informationen zu den Anti-Doping-Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria).

  2. Verbotene Substanzen und Methoden

    Der:die Veranstalter:in sowie der:die Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden.

    Ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, können Sie in der Medikamentenabfrage der NADA Austria prüfen.

  3. Medizinische Ausnahmegenehmigung

    Sollte für den:die teilnehmende:n Sportler:in die Einnahme verbotener Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler:innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Auch allen anderen Sportler:innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren.

Offene Fragen

Im Zweifel vorher fragen

Bei Fragen zu einem Medikament ist die NADA Austria die zuständige Stelle. Alles rund um Anmeldung und Wertung beantworten wir.

Oder direkt per Mail an info@suedkaerntner-triathlon.at