
Info
Anti-Doping
Der Veranstalter lehnt Doping strikt ab. Mit der Anmeldung verpflichtest du dich auf die Bestimmungen auf dieser Seite.
Grundlage
Was gilt
Der Südkärntner Triathlon wird nach den Wettkampfbestimmungen des Österreichischen Triathlonverbandes ausgetragen. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten die folgenden Anti-Doping-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
Verpflichtung mit der Teilnahme
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der:die Sportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insbesondere Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung).
Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer:in (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen teilnehmen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden.
Nähere Informationen zu den Anti-Doping-Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria).
Verbotene Substanzen und Methoden
Der:die Veranstalter:in sowie der:die Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden.
Ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, können Sie in der Medikamentenabfrage der NADA Austria prüfen.
- nada.at/medikamentenabfrage
Dieses Service der NADA Austria steht auch als MedApp für Android und iOS zur Verfügung.
- nada.at/medikamentenabfrage
Medizinische Ausnahmegenehmigung
Sollte für den:die teilnehmende:n Sportler:in die Einnahme verbotener Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler:innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.
Auch allen anderen Sportler:innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren.
Offene Fragen
Im Zweifel vorher fragen
Bei Fragen zu einem Medikament ist die NADA Austria die zuständige Stelle. Alles rund um Anmeldung und Wertung beantworten wir.
Oder direkt per Mail an info@suedkaerntner-triathlon.at